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Alternative & Erneuerbare Energien ! Stefan Bach, DIW-Steuerexperte, kritisiert die Erbschaftssteuer-Reform und sieht die Gefahr neuer Klagen in Karlsruhe: Eine Flat-Tax wäre besser gewesen!

Veröffentlicht am Dienstag, dem 11. Oktober 2016 von Erneuerbare-Energien-Portal


Alternative Energien NET News
Stefan Bach, DIW-Steuerexperte, kritisiert die Erbschaftssteuer-Reform und sieht die Gefahr neuer Klagen in Karlsruhe: Eine Flat-Tax wäre besser gewesen!
Alternative & Erneuerbare Energien News: Landeszeitung Lüneburg
Stefan Bach zur Erbschaftssteuer-Reform:

Lüneburg (ots) - Die Erbschaftssteuer wird reformiert - auf Druck des Bundesverfassungsgerichtes. Der Bundestag hat bereits der Einigung des Vermittlungsauschusses zugestimmt, der Bundesrat soll kommende Woche folgen.

Doch ob damit Ruhe einkehrt, ist nicht sicher. Die Gefahr neuer Klagen sieht auch Dr. Stefan Bach - unter anderem wegen der weiterhin vorgesehenen, weitgehenden Steuerbefreiung für größere Vermögen.

"Ich hätte einen Kompromiss bevorzugt, der hier eine Mindestbesteuerung von zehn bis 15 Prozent vorsieht", betont der DIW-Steuerexperte im Gespräch mit unserer Zeitung.

Wie groß ist die Gefahr, dass die Erbschaftsteuer-Reform ein fünftes Mal in Karlsruhe landet?

Dr. Stefan Bach: Die Gefahr besteht durchaus. Das Bundesverfassungsgericht hatte gerade im Hinblick auf die Begünstigung großer Unternehmen Nachbesserungen verlangt.

Doch der Kompromiss sieht erneut weitreichende Vergünstigungen vor. So kann Unternehmen weiterhin bis 26 Millionen Euro steuerfrei übertragen werden - ohne jede Bedürftigkeitsprüfungen.

Und bei höherwertigen Unternehmen berücksichtigen die Bedürftigkeitsprüfungen nur das eigene Vermögen des Empfängers, nicht aber das Vermögen des Erblassers oder Schenkers.

Das kann man gestalten?

Dr. Bach: Man kann seinen Kindern weiterhin schon in jungen Jahren Betriebsvermögen steuerfrei übertragen.

Leute, die sich nicht besonders in Unternehmen engagieren, sondern im Grunde genommen nur Teilhaber sind, können also weiterhin mitbegünstigt werden, weil eben die familiäre Unternehmensfortführung der Mittelständler gesichert werden soll, ohne Rücksicht auf die Höhe der Vorteile.

Also können auch Riesenvermögen im dreistelligen Millionenbereich steuerfrei übertragen werden, ohne nachweisen zu müssen, dass Arbeitsplätze oder die Unternehmensfortführung gefährdet wären, was wohl in den meisten Fällen nicht der Fall ist.

Hinzu kommen Detailregelungen wie Bewertungsabschläge, die doch sehr pauschal und nicht sachgerecht geraten sind - und durchaus verfassungsrechtliche Risiken bergen.

Bisher hat die Erbschaftsteuer rund sechs Milliarden Euro pro Jahr eingebracht - bei einem Gesamtsteueraufkommen von mehr als 700 Milliarden Euro. Bleibt die Erbschaftsteuer also eine Bagatellsteuer?

Dr. Bach: Noch ist unklar, wie sich die kleinen Verschärfungen oder auch neue Vergünstigungen, die im Kompromiss vorgesehen sind, auswirken werden. Es gibt durchaus einzelne Konstellationen, wo nach neuem Recht die Regelungen sogar günstiger sind für die Erben.

Das ist ein großes Beschäftigungsprogramm für Steuerberater. Unter dem Strich dürfte das Erbschaftsteueraufkommen in den kommenden Jahren leicht sinken, da schon in den letzten Jahren viel Vermögen übertragen worden ist.

Ich rechne mit einem jährlichen Steueraufkommen eher in Richtung 4,5 bis 5 Milliarden Euro.

"Mit viel Geld übertragen" meinen Sie die jungen Multimillionäre?

Dr. Bach: Nicht nur, aber auch. Allein von 2011 bis 2014 sind von insgesamt 144 Milliarden Euro steuerfreien Unternehmensübertragungen 37 Milliarden Euro an Minderjährige geflossen. Fast 30 Millionen davon gingen an nur 90 Kinder im Alter von unter 14 Jahren, die durchschnittlich 327 Millionen Euro bekommen haben - steuerfrei.

Und 2015 und wohl auch in den vergangenen Monaten vor dem nun erzielten Kompromiss gab es sicher noch einmal einen Schub an Übertragungen.

Die Erbschaftsteuer ist also nicht - wie der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing sagt - ein Einstieg in die Vermögensteuer?

Dr. Bach: Nein, das ist es für sich genommen nicht. Was natürlich sein kann, ist, dass im Zuge des Bundestagswahlkampfes das Thema Vermögensteuer wieder hochkocht. Denn die Vermögen sind in Deutschland zunehmend ungleichmäßig verteilt, und die Erbschaftsteuer ändert daran rein gar nichts.

Daher wird es sicher wieder Vorstöße geben, um die Gruppe der Reichen und Superreichen stärker in die Pflicht zu nehmen und deren Steuern zu erhöhen.

Ist die Erbschaftsteuerreform ein Kniefall vor den reichsten Sprösslingen des Landes, wie es der Linken-Chef Bernd Riexinger formuliert hat?

Dr. Bach: Es sieht natürlich zunächst so aus, weil sich bei den Superreichen wenig ändern wird. Der Punkt ist aber, dass man vor allem die Mittelständler und die familiengeführten Unternehmen vor Augen hatte und hat.

Bei größeren Erbschaftsteuerbelastungen müsste in der Tat Geld aus solchen Firmen gezogen werden. Denn jenseits der Begünstigungen gelten Steuersätze von bis zu 30 Prozent.

Das wären erhebliche Belastungen, die die Firmen tragen müssten. Dann würden wohl auch viele Erben die Unternehmen verkaufen - zum Beispiel an die "Heuschrecken", das will niemand. Insofern sind moderate Begünstigungen durchaus berechtigt. Nur sind sie eben in den letzten Jahren völlig aus dem Ruder gelaufen.

Wie soll man die großen Unternehmensübertragungen besteuern?

Dr. Bach: Ich hätte einen Kompromiss bevorzugt, der hier eine Mindestbesteuerung von zehn bis 15 Prozent vorsieht. Das würde wirtschaftlich keine größeren Schäden zur Folge haben. Meiner Meinung nach geht die vollständige Steuerbefreiung, die es nun in vielen Bereichen weiter geben wird, zu weit.

Sie sind also für ein Flat-Tax-Modell?

Dr. Bach: Zumindest in die Richtung sollte die Reform gehen. Man könnte auch im bestehenden Modell eine Mindeststeuer für hohe Unternehmensübertragungen einziehen.

Dabei kann es ja durchaus einen Freibetrag von zum Beispiel ein oder zwei Millionen Euro geben, um kleine Firmen nicht zu belasten.

Bei größeren Vermögen könnte es dann Verschonungsabschläge geben, die mit steigendem Vermögen zurückgehen. Aber ab einem Unternehmensvermögen von mindestens 20 Millionen könnte man einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent erheben.

Dadurch würde das Steueraufkommen längerfristig kräftig steigen. Einen Teil davon könnte man benutzen, um die "Sandwich-Bürger", die derzeit das Gros des Erbschaftsteueraufkommens auf ihre Immobilien oder das Finanzvermögen bezahlen, stärker zu entlasten. Oder man könnte auch die persönlichen Freibeträge bei Ehegatten und Kindern erhöhen.

Wäre es dann nicht sinnvoller, statt einer erneuten Diskussion über die Einführung einer Vermögensteuer gleich zum Flat-Tax-Modell bei der Erbschaftsteuer zu greifen?

Dr. Bach: Die Erbschaftsteuer gilt als die verträglichere und weniger wirtschaftlich schädliche Art der Vermögensbesteuerung, Deshalb würde ich es befürworten, wenn man Flat-Tax-Modelle entwickelt. Zumal eine Vermögensteuer weitere Probleme aufwerfen würde - nicht nur im Hinblick auf höhere Verwaltungskosten, sondern auch auf ähnliche rechtliche Probleme wie bisher die Erbschaftsteuer.

Gibt es Rechenmodelle für eine Flat-Tax?

Dr. Bach: Bei einer Flat-Tax von zehn Prozent und einem Freibetrag von 400000 Euro pro Person - also nicht nur nahe Angehörige - könnte man das derzeitige Aufkommen komplett finanzieren. Wenn man dann einige Vergünstigungen abbaut, käme man mit einem Plus heraus.

Bei einem Flat-Steuersatz von 15 Prozent könnte man das Erbschaftsteueraufkommen sicher mehr als verdoppeln, wenn man auch noch weitere Vergünstigungen streicht, zum Beispiel für Immobilien oder für Spenden, Beiträge und Stiftungen.

Das deutsche Steuersystem krankt an einer extremen Unübersichtlichkeit. Krankt es auch daran, dass Einkommen aus Arbeit schon ab mittleren Einkommen deutlich höher besteuert werden als Einkünfte aus Kapital?

Dr. Bach: Das ist eine Tendenz der vergangenen Jahre und Jahrzehnte. Das Vermögen ist stark konzentriert. Die Gutverdiener und Vermögenden wurden sukzessive steuerlich entlastet. Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen wurden dagegen durch die kalte Progression immer höher besteuert.

Hinzu kommt, dass die indirekten Steuern ausgeweitet wurden - Mehrwertsteuer, Ökosteuer, EEG-Umlage. Diese Steuern zahlen im Wesentlichen Mittel- und Unterschicht-Haushalte.

Und auch Sozialbeiträge?

Dr. Bach: Wir haben nach wie vor relativ hohe Sozialbeiträge im internationalen Vergleich. In anderen Wohlfahrtsstaaten bekommt man zum Beispiel Gesundheitsleistungen oder eine Grundrente vom Staat, ohne dass man dafür Sozialbeiträge zahlen muss.

Bei uns zahlen selbst Geringverdiener den vollen Rentenbeitrag ein, bekommen dafür aber kaum Rente und müssen künftig im Alter noch Stütze beantragen. Auf Dauer ist daher eine staatlich finanzierte Grundrente wie etwa in Großbritannien oder Schweden vielleicht der bessere Weg.

Das Interview führte Werner Kolbe

Pressekontakt:

Landeszeitung Lüneburg
Werner Kolbe
Telefon: +49 (04131) 740-282
werner.kolbe@landeszeitung.de

(Weitere interessante Infos & News zum Thema Finanzen / Finanzierung gibt es hier.)

(Ein Forum zum Thema Finanzen / Finanzierung gibt es hier.)

(Eine Foto-Galerie zum Thema Finanzen / Finanzierung gibt es hier.)

(Videos zum Thema Finanzen / Finanzierung finden sich hier.)

Erbschaftssteuer-Reform: Kompromiss und Knackpunkte | ARD-Mittagsmagazin | Das Erste HD 1080p
(Youtube-Video, Elizabeth Kisjuhász, Standard-YouTube-Lizenz, 22.09.2016):

"Bund und Länder haben nach monatelangem Streit einen Kompromiss gefunden. Firmenerben sollen weiter steuerlich begünstigt werden, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten.

Den Vorschlag müssen Bundestag und Bundesrat noch billigen. Unklar ist, ob die Grünen in der Länderkammer zustimmen.

Wo liegen die Knackpunkte?"



Bundestag: Aktuelle Stunde zur Erbschaftssteuerreform am 29.09.2016
(Youtube-Video, phoenix, Standard-YouTube-Lizenz, 29.09.2016):

"Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag zum Vermittlungsergebnis der Erbschaftssteuerreform mit Reden von Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke), Dr. h.c. Hans Michelbach (CDU/CSU), Anja Hajduk (B'90/Grüne), Carsten Schneider (SPD), Christian Stetten (CDU/CSU), Richard Pitterle (Die Linke), Cansel Kiziltepe (SPD), Britta Haßelmann (B'90/Grüne), Fritz Güntzler (CDU/CSU), Lothar Binding (SPD), Anja Karliczek (CDU/CSU) und Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU)."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65442/3449552, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!

Veröffentlicht von >> PressePortal.de << auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - dem deutschen Politik-Portal mit aktuellen Politiken News und Infos


Stefan Bach zur Erbschaftssteuer-Reform:

Lüneburg (ots) - Die Erbschaftssteuer wird reformiert - auf Druck des Bundesverfassungsgerichtes. Der Bundestag hat bereits der Einigung des Vermittlungsauschusses zugestimmt, der Bundesrat soll kommende Woche folgen.

Doch ob damit Ruhe einkehrt, ist nicht sicher. Die Gefahr neuer Klagen sieht auch Dr. Stefan Bach - unter anderem wegen der weiterhin vorgesehenen, weitgehenden Steuerbefreiung für größere Vermögen.

"Ich hätte einen Kompromiss bevorzugt, der hier eine Mindestbesteuerung von zehn bis 15 Prozent vorsieht", betont der DIW-Steuerexperte im Gespräch mit unserer Zeitung.

Wie groß ist die Gefahr, dass die Erbschaftsteuer-Reform ein fünftes Mal in Karlsruhe landet?

Dr. Stefan Bach: Die Gefahr besteht durchaus. Das Bundesverfassungsgericht hatte gerade im Hinblick auf die Begünstigung großer Unternehmen Nachbesserungen verlangt.

Doch der Kompromiss sieht erneut weitreichende Vergünstigungen vor. So kann Unternehmen weiterhin bis 26 Millionen Euro steuerfrei übertragen werden - ohne jede Bedürftigkeitsprüfungen.

Und bei höherwertigen Unternehmen berücksichtigen die Bedürftigkeitsprüfungen nur das eigene Vermögen des Empfängers, nicht aber das Vermögen des Erblassers oder Schenkers.

Das kann man gestalten?

Dr. Bach: Man kann seinen Kindern weiterhin schon in jungen Jahren Betriebsvermögen steuerfrei übertragen.

Leute, die sich nicht besonders in Unternehmen engagieren, sondern im Grunde genommen nur Teilhaber sind, können also weiterhin mitbegünstigt werden, weil eben die familiäre Unternehmensfortführung der Mittelständler gesichert werden soll, ohne Rücksicht auf die Höhe der Vorteile.

Also können auch Riesenvermögen im dreistelligen Millionenbereich steuerfrei übertragen werden, ohne nachweisen zu müssen, dass Arbeitsplätze oder die Unternehmensfortführung gefährdet wären, was wohl in den meisten Fällen nicht der Fall ist.

Hinzu kommen Detailregelungen wie Bewertungsabschläge, die doch sehr pauschal und nicht sachgerecht geraten sind - und durchaus verfassungsrechtliche Risiken bergen.

Bisher hat die Erbschaftsteuer rund sechs Milliarden Euro pro Jahr eingebracht - bei einem Gesamtsteueraufkommen von mehr als 700 Milliarden Euro. Bleibt die Erbschaftsteuer also eine Bagatellsteuer?

Dr. Bach: Noch ist unklar, wie sich die kleinen Verschärfungen oder auch neue Vergünstigungen, die im Kompromiss vorgesehen sind, auswirken werden. Es gibt durchaus einzelne Konstellationen, wo nach neuem Recht die Regelungen sogar günstiger sind für die Erben.

Das ist ein großes Beschäftigungsprogramm für Steuerberater. Unter dem Strich dürfte das Erbschaftsteueraufkommen in den kommenden Jahren leicht sinken, da schon in den letzten Jahren viel Vermögen übertragen worden ist.

Ich rechne mit einem jährlichen Steueraufkommen eher in Richtung 4,5 bis 5 Milliarden Euro.

"Mit viel Geld übertragen" meinen Sie die jungen Multimillionäre?

Dr. Bach: Nicht nur, aber auch. Allein von 2011 bis 2014 sind von insgesamt 144 Milliarden Euro steuerfreien Unternehmensübertragungen 37 Milliarden Euro an Minderjährige geflossen. Fast 30 Millionen davon gingen an nur 90 Kinder im Alter von unter 14 Jahren, die durchschnittlich 327 Millionen Euro bekommen haben - steuerfrei.

Und 2015 und wohl auch in den vergangenen Monaten vor dem nun erzielten Kompromiss gab es sicher noch einmal einen Schub an Übertragungen.

Die Erbschaftsteuer ist also nicht - wie der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing sagt - ein Einstieg in die Vermögensteuer?

Dr. Bach: Nein, das ist es für sich genommen nicht. Was natürlich sein kann, ist, dass im Zuge des Bundestagswahlkampfes das Thema Vermögensteuer wieder hochkocht. Denn die Vermögen sind in Deutschland zunehmend ungleichmäßig verteilt, und die Erbschaftsteuer ändert daran rein gar nichts.

Daher wird es sicher wieder Vorstöße geben, um die Gruppe der Reichen und Superreichen stärker in die Pflicht zu nehmen und deren Steuern zu erhöhen.

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Dr. Bach: Es sieht natürlich zunächst so aus, weil sich bei den Superreichen wenig ändern wird. Der Punkt ist aber, dass man vor allem die Mittelständler und die familiengeführten Unternehmen vor Augen hatte und hat.

Bei größeren Erbschaftsteuerbelastungen müsste in der Tat Geld aus solchen Firmen gezogen werden. Denn jenseits der Begünstigungen gelten Steuersätze von bis zu 30 Prozent.

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Dr. Bach: Ich hätte einen Kompromiss bevorzugt, der hier eine Mindestbesteuerung von zehn bis 15 Prozent vorsieht. Das würde wirtschaftlich keine größeren Schäden zur Folge haben. Meiner Meinung nach geht die vollständige Steuerbefreiung, die es nun in vielen Bereichen weiter geben wird, zu weit.

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Dr. Bach: Zumindest in die Richtung sollte die Reform gehen. Man könnte auch im bestehenden Modell eine Mindeststeuer für hohe Unternehmensübertragungen einziehen.

Dabei kann es ja durchaus einen Freibetrag von zum Beispiel ein oder zwei Millionen Euro geben, um kleine Firmen nicht zu belasten.

Bei größeren Vermögen könnte es dann Verschonungsabschläge geben, die mit steigendem Vermögen zurückgehen. Aber ab einem Unternehmensvermögen von mindestens 20 Millionen könnte man einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent erheben.

Dadurch würde das Steueraufkommen längerfristig kräftig steigen. Einen Teil davon könnte man benutzen, um die "Sandwich-Bürger", die derzeit das Gros des Erbschaftsteueraufkommens auf ihre Immobilien oder das Finanzvermögen bezahlen, stärker zu entlasten. Oder man könnte auch die persönlichen Freibeträge bei Ehegatten und Kindern erhöhen.

Wäre es dann nicht sinnvoller, statt einer erneuten Diskussion über die Einführung einer Vermögensteuer gleich zum Flat-Tax-Modell bei der Erbschaftsteuer zu greifen?

Dr. Bach: Die Erbschaftsteuer gilt als die verträglichere und weniger wirtschaftlich schädliche Art der Vermögensbesteuerung, Deshalb würde ich es befürworten, wenn man Flat-Tax-Modelle entwickelt. Zumal eine Vermögensteuer weitere Probleme aufwerfen würde - nicht nur im Hinblick auf höhere Verwaltungskosten, sondern auch auf ähnliche rechtliche Probleme wie bisher die Erbschaftsteuer.

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Dr. Bach: Bei einer Flat-Tax von zehn Prozent und einem Freibetrag von 400000 Euro pro Person - also nicht nur nahe Angehörige - könnte man das derzeitige Aufkommen komplett finanzieren. Wenn man dann einige Vergünstigungen abbaut, käme man mit einem Plus heraus.

Bei einem Flat-Steuersatz von 15 Prozent könnte man das Erbschaftsteueraufkommen sicher mehr als verdoppeln, wenn man auch noch weitere Vergünstigungen streicht, zum Beispiel für Immobilien oder für Spenden, Beiträge und Stiftungen.

Das deutsche Steuersystem krankt an einer extremen Unübersichtlichkeit. Krankt es auch daran, dass Einkommen aus Arbeit schon ab mittleren Einkommen deutlich höher besteuert werden als Einkünfte aus Kapital?

Dr. Bach: Das ist eine Tendenz der vergangenen Jahre und Jahrzehnte. Das Vermögen ist stark konzentriert. Die Gutverdiener und Vermögenden wurden sukzessive steuerlich entlastet. Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen wurden dagegen durch die kalte Progression immer höher besteuert.

Hinzu kommt, dass die indirekten Steuern ausgeweitet wurden - Mehrwertsteuer, Ökosteuer, EEG-Umlage. Diese Steuern zahlen im Wesentlichen Mittel- und Unterschicht-Haushalte.

Und auch Sozialbeiträge?

Dr. Bach: Wir haben nach wie vor relativ hohe Sozialbeiträge im internationalen Vergleich. In anderen Wohlfahrtsstaaten bekommt man zum Beispiel Gesundheitsleistungen oder eine Grundrente vom Staat, ohne dass man dafür Sozialbeiträge zahlen muss.

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Bundestag: Aktuelle Stunde zur Erbschaftssteuerreform am 29.09.2016
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Hinzugefügt am: 24.01.2008 Besucher: 302016 Link bewerten Kategorie: _Verbände

  UmweltDatenbank.de
Beschreibung: Die Umweltdatenbank verschafft Ihnen einen Überblick über die Unternehmen und Aktivitäten, die sich in Deutschland (D), Österreich (A) und der Schweiz (CH) mit dem Thema Umwelt befassen. Hierzu gehören Regenerative Energien (Alternative Energien, Solartechnik, Fotovoltaik, Sonnenenergie, Solarenergie, Solarthermie, Geothermie, Windkraft, Windenergie, Wasserkraft, Meeresenergie, Biogas, Biomasse, Photovoltaik, Wärmepumpen) Umweltschutz (Recycling, Aufbereitung, Wiederverwertung, Sanierung, Abwassertechnik, Klärtechnik, Energiespartechnik) und weitere Themen Umweltmanagement (Umweltmanagementsysteme, ISO 14001, Öko-Audit, (Oeko-Audit), Zertifizierung, Zukunftsenergie, Jobs, Stellenangebote, Termine, Adressen)!
Hinzugefügt am: 24.01.2008 Besucher: 301960 Link bewerten Kategorie: Umwelt

 ! Top50-Solar.de
Beschreibung: Top50-Solar® ist eine chartähnliche Rangliste. Die durchschnittliche Besucherzahl der letzen 5 Tage bestimmt den Rang einer Seite!
Hinzugefügt am: 05.04.2008 Besucher: 301728 Link bewerten Kategorie: Photovoltataik / Sonnenenergie

 Autogas-Einbau-Umbau.de - das Portal rund ums Thema Autogas / LPG
Beschreibung: Die umfangreichste deutschsprachige Autogas-Wissensbasis - mit News, Forum, Kleinanzeigen, Links, Bilder-Galerie rund ums Thema Autos & Autogas / LPG!
Hinzugefügt am: 20.12.2007 Besucher: 302411 Bewertung: 9.00 (2 Stimmen) Link bewerten Kategorie: Alternative Kraftstoffe: Autogas / LPG

 Bio-Ethanol bei ADAC.de
Beschreibung: Ethanol für Verbrennungsmotoren ist nichts Neues. Schon Nikolas August Otto verwendete es um 1860 als Kraftstoff in einem Prototyp eines Verbrennungsmotors. Auch Henry Ford ging davon aus, dass es, hergestellt aus landwirtschaftlichen Rohstoffen, der wesentliche Kraftstoff für sein legendäres T-Modell sein würde. In Deutschland wurde es ab 1925 bis Kriegsende im großen Umfang dem Kraftstoff als Mittel zur Erhöhung der Klopffestigkeit des Benzins zugesetzt.
Bioethanol (Ethylalkohol) kann durch Destillation nach alkoholischer Gärung oder durch vergleichbare biochemische Methoden aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden. In Deutschland kommen für die Produktion zunächst Getreide (Weizen, Roggen) oder Zuckerrüben in Frage. Für die Herstellung auf Basis von Lignocellulose (z. B. Stroh oder Holz) gibt es gegenwärtig keine kommerziell betriebenen Anlagen in Deutschland. Solche Verfahren befinden sich noch im Pilotstadium!
Hinzugefügt am: 28.01.2008 Besucher: 302464 Bewertung: 8.00 (1 Stimme) Link bewerten Kategorie: Alternative Kraftstoffe: Bio - Ethanol

 Biodiesel bei IWR.de
Beschreibung: Biodiesel wird in Zeiten hoher Benzin- und Dieselpreise immer beliebter. Der deutlich preisgünstigere Biodiesel an der Tankstelle wird aus gepresstem Raps hergestellt und chemisch verestert, damit das Rapsöl im Winter nicht einfriert. Dieser Diesel wird Raps-Methyl-Ester genannt, kurz RME-Biodiesel. Obwohl es keine Preisbindung an den Diesel-Preis gibt, war der RME-Biodiesel an den Tankstellen in den letzten Jahren relativ konstant 10 - 12 cent günstiger als normaler Diesel. Während der Biodiesel dem Diesel beigemischt wird, also nur für Diesel-Fahrzeuge relevant ist, kann Bioethanol dem Benzin bzw. Superbenzin zugegeben werden!
Hinzugefügt am: 28.01.2008 Besucher: 302611 Bewertung: 7.00 (1 Stimme) Link bewerten Kategorie: Alternative Kraftstoffe: Bio - Diesel

 Bioethanol Tankstellen in Deutschland bei IWR.de
Beschreibung: In Deutschland gibt es erst wenige Bioethanol-Tankstellen. Für den Betrieb eines Autos mit Bioethanol, wie etwa E-85-Kraftstoff, sind jedoch spezielle Fahrzeuge (Flexi-Fuel-Modelle (FFV) z.B. von Ford und Saab) auf dem Markt. In Gebrauch befindliche Fahrzeuge können auf FFV-Standard umgerüstet werden. In diesen Fahrzeugen kann sowohl normales Benzin, aber auch alternativ jegliches Gemisch wie E-85 (85% Ethanol und 15% Benzin) oder reines Ethanol gefahren werden. Die Fahrzeuge sind - wenn überhaupt - geringfügig teurer als herkömmliche Modelle!
Hinzugefügt am: 28.01.2008 Besucher: 303085 Link bewerten Kategorie: Alternative Kraftstoffe: Bio - Ethanol

 Biogas-Nord.de
Beschreibung: Unternehmen zur Planung und Installation von Biogasanlagen national und international. Anliegen von Biogas Nord ist es, nach umfassender Analyse der individuellen Voraussetzungen aus bewährten Komponenten ebenso kompakte wie leistungsfähige Gasgewinnungsanlagen zu erstellen, die dem Umweltschutz und dem Ertrag des Betreibers dienen!
Hinzugefügt am: 24.01.2008 Besucher: 302613 Link bewerten Kategorie: _Unternehmen

 BtL-Kraftstoffe bei BtL-Plattform.de
Beschreibung: Synthetische Kraftstoffe aus Biomasse sind eine verhältnismäßig junge, am Markt noch nicht verfügbare Entdeckung. Doch schon heute verknüpfen sich mit BtL-Kraftstoffen, die auch als Synfuel oder Sunfuel® bezeichnet werden, große Erwartungen.
BtL steht für Biomass-to-Liquid und gehört wie GtL (Gas-to-liquid)- und CtL (Coal-to-liquid)-Kraftstoffe zu den synthetischen Kraftstoffen, deren Bestandteile genau auf die Anforderungen moderner Motorenkonzepte zugeschnitten, also maßgeschneidert werden.
Für die Herstellung von BtL-Kraftstoffen können verschiedenste Biorohstoffe genutzt werden. Die Palette erstreckt sich von ohnehin anfallenden Reststoffen wie Stroh und Restholz auch auf Energiepflanzen, die eigens für die Kraftstofferzeugung angebaut und vollständig verwertet werden.
Schätzungen gehen davon aus, dass auf einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche umgerechnet etwa 4.000 Liter BtL-Kraftstoffe erzeugt werden können. Damit lassen sich in Zukunft etwa 20-25 % des gesamten Kraftstoffbedarfs in Deutschland ersetzen - für Europa werden die Potenziale noch wesentlich höher angesetzt. Damit können BtL-Kraftstoffe ganz erheblich zur Substitution von fossilen Kraftstoffen beitragen!
Hinzugefügt am: 25.01.2008 Besucher: 302014 Link bewerten Kategorie: Alternative Kraftstoffe: BtL - Kraftstoffe

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